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Der langjährige Abteilungsleiter wurde entlassen. Angeblich direkt freigestellt. Der Flurfunk glaubt, es lägen an den schlechten Quartalszahlen. Angeblich hat ein Betriebsratsmitglied hinter vorgehaltener Hand ein persönliches Zerwürfnis mit der Geschäftsführung durchblicken lassen.
In der Abteilung herrscht hohe Verunsicherung: Ist der eigene Arbeitsplatz noch sicher oder steht man gar am Anfang einer Kündigungswelle? Wer führt künftig die Abteilung? Wer trifft Entscheidungen im Tagesgeschäft und erledigt die Arbeit des vormaligen Chefs? Von der Neugier des Flurfunks gar nicht zu reden.
Eine vergleichbare Situation haben viele Personalverantwortliche und Führungskräfte bereits erlebt. Die sich abzeichnenden Gefahren sind insbesondere:
Die Professionalisierung dieses Prozessschritts ist daher unabdingbar. Hierzu gehört auch das Gespräch mit den direkt betroffenen Mitarbeitern. Am besten unmittelbar.
1. Geschwindigkeit
Je schneller Sie kommunizieren, desto geringer das Risiko, dass über den Flurfunk falsche Gerüchte verbreitet werden. Ihre Mitarbeiter diskutieren das Thema am Abend mit Ehepartnern und im Sportverein. Der Verlauf dieser Gespräche ist Ihnen vollständig aus den Händen genommen. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern findet daher idealerweise unmittelbar nach der vollzogenen Trennung oder spätestens zum Zeitpunkt einer Freistellung statt. Die frühzeitige Kommunikation vermittelt auch ein wertschätzendes Signal: „Wir kümmern uns um Euch!“
2. Aktuelle Situation
Verschaffen Sie Ihren Mitarbeitern ein Grundverständnis über die momentane Lage. Wenn keine weiteren Kündigungen bevorstehen, bringen Sie dies unbedingt klar zum Ausdruck.
Die Neugier Ihrer Mitarbeiter nach den Hintergründen müssen Sie nicht befriedigen und dürfen dies auch häufig nicht. Sprechen Sie auch dies klar an. Im besten Fall gelingt es, mit dem ausscheidenden Vorgesetzten eine gemeinsame Sprachregelung gegenüber den Mitarbeitern zu vereinbaren. Dies sollte unbedingt Gegenstand in den Trennungsverhandlungen sein.
Beispiel:
„Wir haben uns in dieser Woche von Herrn Huber getrennt. Damit ist natürlich kein Unwerturteil über Herrn Huber verbunden. Es gab zwischen ihm und der Geschäftsführung sehr unterschiedliche Meinungen wie Ihre Abteilung strategisch ausgerichtet werden soll. Nachdem wir hierzu in den letzten Wochen sehr intensive Gespräche geführt haben, ist klar geworden, dass die Positionen inhaltlich sehr weit auseinander liegen. Dies hat Herr Huber auch so gesehen. Darum haben wir mit ihm gemeinsam entschieden, uns voneinander zu trennen. Dass Herr Huber so schnell freigestellt worden ist, geht auf seinen eigenen Wunsch zurück.“
Dies wird bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen und bei sehr konfliktbelasteten Trennungen meist nicht gelingen:
Beispiel im Fall einer außerordentlichen Kündigung nach einer schweren Vertragspflichtverletzung:
„Wir haben gestern gegenüber Herrn Meier die Kündigung ausgesprochen. Ich verstehe natürlich, dass Sie alle mehr über die Hintergründe erfahren möchten. Ich kann Ihnen leider derzeit hierzu nichts sagen. Dies hat auch rechtliche Gründe. Wir gehen davon aus, dass die Trennung nicht ohne Konflikt ablaufen wird. Dies kommt bei vielen Trennungen so vor und ist normal. Auch entwertet es nicht natürlich nicht die Tatsache, dass Herr Meier mehr als zehn Jahre lang wirklich gute Arbeit geleistet hat und ein hoch geschätzter Mitarbeiter gewesen ist. Zu allerletzt soll diese Trennung zu Ihren Lasten gehen, darum möchten wir gerne mit Ihnen darüber sprechen, wie es nun in Ihrer Abteilung weitergeht.“
Kommunizieren Sie nur, was Sie auch sicher wissen. Wird eine Kündigung rechtlich angegriffen, kann sie sich im Prozess als rechtswidrig und damit unwirksam herausstellen. Sprechen Sie vorab davon, dass Sie das Arbeitsverhältnis beendet haben, setzten Sie sich an dieser Stelle unter Zugzwang.
Der Ton gegenüber dem ausscheidenden Mitarbeiter ist zu jeder Zeit wertschätzend und respektvoll – auch bei stark konfliktbehafteten Trennungen.
3. Kurzfristige Planung
Neben der Nachricht „Wir lassen Sie nicht alleine!“ gilt es, inhaltliche Themen von kurzfristiger Relevanz zu besprechen, die der Aufrechterhaltung des Tagesgeschäfts dienen. Die Mehrheit dieser Fragen sollte bereits vor Ausspruch der Kündigung beantwortet sein. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung ist dies freilich nicht immer möglich.
Im Regelfall werden keine Kapazitäten vorhanden sein, diese Aufgaben vollständig zu übertragen. Der Anteil an Führungsaufgaben lässt sich am leichtesten an den nächst höheren Vorgesetzten oder einen kommissarischen Leiter aus dem Team delegieren. In jedem Fall müssen klare Berichtswege hergestellt werden.
Bei Fachaufgaben ist dies schwieriger. Die für eine wenigstens teilweise mögliche Übertragung notwendige Priorisierung setzt ein annähernd vollständiges Bild der Aufgaben des Mitarbeiters voraus. Im Idealfall hat er bereits im Zuge der Trennungsgespräche eine thematische Übergabe vorbereitet. Dies ist indes ehr die Ausnahme, als die Regel. Alternativ bleibt oft nur, sich die täglichen To-Dos über die Stellenbeschreibung, Wissen der Mitarbeiter, sowie E‑Mails und Unterlagen herzuleiten. Die hierauf aufbauende Priorisierung folgt dann dem „Eisenhower-Prinzip“:
Dass hierbei einzelne Aufgaben vorübergehend nicht bearbeitet werden, liegt in der Natur der Priorisierung. Die Mitarbeiter müssen Ihren Erwartungshorizont kennen und wissen, dass die Verantwortung für liegen gebliebene Aufgaben nicht allein auf ihnen lastet. Hierzu gehört es auch, dass Diskussionen mit Dritten um veränderte Projektzeitpläne und versäumte Fristen durch regelmäßig durch die nächstverantwortlich Führungsebene kommuniziert werden.
Neben den reinen Fachaufgaben müssen gegebenenfalls einzelne persönliche und organisatorische Einbindungen definiert werden. Dies sind vor allem:
4. Langfristige Planung
Die langfristige Planung unterliegt nicht der gleichen zeitlichen Kritikalität, wie die vorhergehenden Punkte. Hier geht es vor allem darum, die volle Handlungsfähigkeit des Bereichs wiederherzustellen. Dass im Zuge der Umverteilung von Aufgaben Mehrbelastungen bei den Mitarbeitern nur vorübergehend sein sollen, ist nur dann glaubhaft, wenn dem ein langfristiges Konzept zugrunde liegt.
Primäres Element der langfristigen Planung ist die Frage der Nachbesetzung. Findet eine Nachbesetzung statt? Entspricht diese 1 zu 1 der Rolle der ausgetretenen Führungskraft? Bei Personalabbaumaßnahmen oder Verschlankungen der Führungsstruktur wird eine dieser Fragen typischerweise mit „nein“ beantwortet. Mitarbeiter wissen, dass dies für sie mehr Arbeit und höheren Druck bedeutet. Wer bei der Klärung dieser Frage Zeit schindet, verliert schnell vertrauen. Allemal zielführender ist es, bei dem Wegfall der Stelle mit den Mitarbeitern an dem „Wie“ der Umsetzung zu arbeiten.
5. Feedback und Nachverfolgung
Das beschriebene Vorgehen kann nur zum Erfolg führen, wenn es insbesondere hinreichend spezifisch und terminiert ist. Hierzu gehört selbstverständlich die Vereinbarung einer Nachverfolgung der notwendigen Schritte in Abstimmung mit den Mitarbeitern. „Wir haben einen Plan und es geht weiter!“, könnte an dieser Stelle die Botschaft lauten. Die Termine zur Nachverfolgung dienen dabei mindestens zu gleichen Teilen auch der Möglichkeit der Mitarbeiter, Fragen, Besorgnisse und offene Aspekte anzusprechen.
Fazit:
Die Trennung von Mitarbeitern ist eine Situation, in denen Unternehmen Kultur beweisen können und müssen. Schlagworte wie Wertschätzung und flache Hierarchien werden hier auf die Probe gestellt. Die Herausforderung besteht darin, während eines anspruchsvollen Prozesses – der Trennung von einem Mitarbeiter – die Gesamtlage nicht aus den Augen zu verlieren, sondern von Beginn an in den Prozess einzubinden. Wie gezeigt, sind die einzelnen Schritte dabei für sich genommen niederschwellig, drohen aber in der Hitze des Gefechts vernachlässigt zu werden. Daher ist es hoch ratsam, auch für diese Probleme ein professionalisiertes und standardisiertes Vorgehen zu entwickeln.
Bild: unsplash.com, Icons8 Team
Als Unternehmensberater und Rechtsanwalt berate ich Sie in Restrukturierungs- und Führungsthemen und vertrete Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
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