ARBEITSRECHT
Das deutsche Arbeitsrecht ist in erster Linie von dem Gedanken des Schutzes des Arbeitsnehmers vor der weitgehenden Gestaltungsmacht des Arbeitsgebers geprägt. Dies macht es aus Arbeitgebersicht unabdingbar, Rechtsverhältnisse vorzeitig und mit Sorgfalt zu gestalten. Auch aus Arbeitnehmersicht birgt das Arbeitsrecht Risiken, da vielfach die konkreten Rechte und Pflichten komplex und häufig unbekannt sind.
A
Abmahnung
Mit der Abmahnung rügt eine Vertragspartei — typischerweise der Arbeitgeber — die Verletzung einer Vertragspflicht. Häufig dienen Abmahnungen zur Vorbereitung einer späteren Kündigung. Entsprechend Häufig sind sie Gegenstand von Streitgkeiten.
AGG
Unter dem Begriff des AGG werden alle Grundsätze gefasst, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz normiert werden: Insbesondere der Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung.
Arbeitnehmerhaftung
Bei Schadensersatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gelten besondere Regeln, um den jeweiligen Risikoverhältnissen gerecht zu werden.
Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung leistet ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht direkt bei seinem Arbeitgeber, sondern bei einem Dritten. Die Arbeitnehmerüberlassung wird in Deutschland zunehmen eingeschränkt.
Arbeitsunfähigkeit
Kann ein Arbeitnehmer seiner Tätigkeit wegen Krankheit nicht nachkommen, spricht man vor Arbeitsunfähigkeit. Darauf folgende Arbeitsausfälle und Entgeltfortzahlungskosten machen Arbeitsunfähigkeit zu einem häufigen Streitpunkt.
Arbeitszeit
ArbeitsunfähigkeitDie vertragliche Soll-Arbeitszeit ist regelmäßig Grundlage der Gehaltsleistung. Hinzu treten Vorschriften über Arbeitszeit-Höchstgrenzen zum Arbeitnehmerschutz.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist das wichtigste Gestaltungselement des Arbeitsverhältnisses. Entsprechend kommt es auf die richtige Ausgestaltung an. Dabei sind den typischerweise von Arbeitgebern vorformulierten Verträgen allerdings Grenzen gesetzt.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Gegenseitigen Einverständis. Dieser Weg wird häufig zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten gewählt. Ein Aufhebungsvertrag kann Abfindungen oder andere Kompensationen vorsehen.
B
Befristung
Arbeitsverträge können befristet abgeschlossen werden. Der Vertrag endet dann – auch ohne Kündigung – durch Zeitablauf oder Erreichen eines Befristungszwecks. Die Anforderungen an eine wirksame Befristung werden indes immer strenger.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein Instrument zur Verringerung der zunehmenden Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung. Typischerweise wird sie anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert – denkbar sind aber auch eine Reihe weiterer Gestaltungsformen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geht es um die Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit und Prävention nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit. Die hierzu sehr dünn ausfallenden gesetzlichen Vorschriften werden dafür durch eine Fülle an Rechtsprechung ergänzt.
Betriebsrat
Der Betriebsrat bildet das betriebliche Gremium der Arbeitnehmervertretung. Er ist mit einer Vielzahl von Beteiligungsrechten ausgestaltet. Umfang und Grenzen dieser Beteiligungsrechte sind vielfach Gegenstand von Streitigkeiten.
Betriebsratswahlen
Der Betriebsrat wird durch die Arbeitnehmer des Betriebes gewählt. Der Wahlzeitraum liegt alle vier Jahre in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai.
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist ein formaler Vertrag zwischen einem Unternehmer und dem Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Verhältnisse. Die Betriebsvereinbarung gilt dabei auch für und gegen alle Arbeitnehmer des Betriebes.
D
Direktionsrecht
Durch sein Direktionsrecht – auch Weisungsrecht genannt – bestimmt der Arbeitgeber den Inhalt des Arbeitsverhältnisses nach Ort, Zeit und Aufgabe. Der Ausübung des Direktionsrechts sind aber durchaus Grenzen gesetzt.
E
Entgeltfortzahlung
Im Rahmen der Entgeltfortzahlung leistet der Arbeitgeber auch bei Arbeitsunfähigkeit das geschuldete Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer.
Equal-Pay
Das Equal-Pay-Prinzip (auch Gleichbehandlungsgrundsatz) bezeichnet die Regelung, nach der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung dem Leiharbeitnehmer im wesentlichen die im Einsatzbetrieb geltenden Löhne gezahlt werden müssen. Jedoch ist keine Regel ohne Ausnahme.
F
Freistellung
Der Begriff Freistellung bezeichnet die Befreiung des Arbeitnehmers von seiner arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht. Gründe für eine Freistellung und deren Ausgestaltung sind dabei vielfältig.
K
Krankengeld
Im Fall der Arbeitsunfähigkeit leistete der Arbeitgeber grundsätzlich Lohnfortzahlung. Besteht keine Anspruch des Arbeitnehmers, oder ist die gesetzliche Lohnfortzahlungsdauer beendet, leistet die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern Krankengeld.
Kündigung
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Am wichtigsten ist dies im Fall der Arbeitgeberkündigung, denn für diese gelten regelmäßig sehr strenge Maßstäbe.
Kurzarbeit
Im Rahmen der Kurzarbeit kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Belegschaft vorübergehend absenken, um Lohnkosten zu sparen. Komplex wird diese Thematik aber nicht nur durch die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
N
Nachweisgesetz
Im Nachweisgesetz sind formale Anforderungen an die Transparenz von Arbeitsbedingungen niedergelegt. Diese sind für die Formulierung von Arbeitsverträgen von erheblicher Bedeutung.
Nebentätigkeit
Geht ein Arbeitnehmer einer weiteren Beschäftigung als Angestellter oder Selbstständiger nach, spricht man von einer Nebentätigkeit. Auch wenn diese Grundsätzlich zulässig ist, gibt es von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eine Reihe von Regeln zu beachten.
Z
Zeugnis
Das Arbeitszeugnis bestätigt den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus enthält es regelmäßig eine fachliche und persönliche Beurteilung, sowie den Aufgabeninhalt. Wird ein Arbeitszeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt, spricht man von einem Zwischenzeugnis.
Kanzlei Tim Christian Riechel
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