Kündigung erhalten?

Ihr Arbeits­ver­hält­nis ist gekün­digt wor­den? So ver­hal­ten Sie sich richtig:

 

1. Ruhe bewahren

Die Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses durch den Arbeit­ge­ber gehört zu den belast­ends­ten Erfah­run­gen, die einem Arbeit­neh­mer wie­der­fah­ren kann. Nicht nur bei älte­ren Men­schen ent­ste­hen augen­blick­lich Zukunfts­ängs­te, Sor­gen um die eige­nen Chan­cen am Arbeits­markt und Unge­wiss­heit über die finan­zi­el­le Zukunft. Umso wich­ti­ger ist  es, einen küh­len Kopf zu bewah­ren, denn häu­fig las­sen sich die­se Pro­ble­me auf dem Rechts­weg oder über geschick­te Ver­hand­lun­gen lösen, oder wenigs­tens abfedern. 

Die Zeit läuft: Sie haben nach Zugang einer Kün­di­gung durch den Arbeit­ge­ber drei Wochen Zeit, Kün­di­gungs­schutz­kla­ge zu erhe­ben. Nach Ablauf von drei Wochen gilt die Kün­di­gung als wirk­sam. Haben Sie die Frist ver­passt, gibt es jedoch Aus­nah­me­fäl­le, in denen eine Kla­ge nach­träg­lich zuge­las­sen wer­den kann — etwa bei Krank­heit oder län­ge­rer Abwesenheit.

 

2. Unterlagen zusammenstellen

Berei­ten Sie die Ver­tei­di­gung gewis­sen­haft vor. Sie brauchen

  • Das Kün­di­gungs­schrei­ben,
  • Ihren Arbeits­ver­trag ein­schließ­lich aller Vertragsänderungen,
  • Die Ent­gelt­be­schei­ni­gun­gen der letz­ten drei Monate,
  • Sofern vor­han­den bis­he­ri­ge Abmah­nun­gen und Zwischenzeugnisse,
  • Sind Tarif­ver­trä­ge oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu beachten? 
Sinn­voll ist es außer­dem, dass Sie die Grün­de, die aus Ihrer Sicht zur Kün­di­gung geführt haben mög­lichst detail­liert pro­to­kol­lie­ren. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Kün­di­gun­gen aus ver­hal­tens­be­ding­ten Grün­den (Was ist pas­siert? Wann soll es pas­siert sein? Wer war betei­ligt? Wer hat was zu wem gesagt?).
 
 

3. Rat suchen

Im Rah­men eines Erst­ge­sprächs pla­ne ich mit Ihnen das wei­te­re Vorgehen:

  • Ist es sinn­voll, sich gegen die Kün­di­gung zur Wehr zu setz­ten? Was sind die Chan­cen und Risi­ken? Wel­che Zie­le sind zu erreichen?
  • Soll der Rechts­weg ein­ge­schla­gen werden?
  • Ist die Auf­nah­me von Ver­hand­lun­gen vor­ab mit dem Arbeit­ge­ber sinnhaft?
  • Wel­che Kos­ten kom­men auf Sie zu?
 
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Kanz­lei Tim Chris­ti­an Riechel

Pra­xis für Wirtschaftsrecht

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