Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gehört zu den belastendsten Erfahrungen, die einem Arbeitnehmer wiederfahren kann. Nicht nur bei älteren Menschen entstehen augenblicklich Zukunftsängste, Sorgen um die eigenen Chancen am Arbeitsmarkt und Ungewissheit über die finanzielle Zukunft. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren, denn häufig lassen sich diese Probleme auf dem Rechtsweg oder über geschickte Verhandlungen lösen, oder wenigstens abfedern.
Die Zeit läuft: Sie haben nach Zugang einer Kündigung durch den Arbeitgeber drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Nach Ablauf von drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam. Haben Sie die Frist verpasst, gibt es jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Klage nachträglich zugelassen werden kann — etwa bei Krankheit oder längerer Abwesenheit.