

Kündigung erhalten?
Ihr Arbeitsverhältnis ist gekündigt worden? So verhalten Sie sich richtig:
1. Ruhe bewahren
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gehört zu den belastendsten Erfahrungen, die einem Arbeitnehmer wiederfahren kann. Nicht nur bei älteren Menschen entstehen augenblicklich Zukunftsängste, Sorgen um die eigenen Chancen am Arbeitsmarkt und Ungewissheit über die finanzielle Zukunft. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren, denn häufig lassen sich diese Probleme auf dem Rechtsweg oder über geschickte Verhandlungen lösen, oder wenigstens abfedern.
Die Zeit läuft: Sie haben nach Zugang einer Kündigung durch den Arbeitgeber drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Nach Ablauf von drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam. Haben Sie die Frist verpasst, gibt es jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Klage nachträglich zugelassen werden kann — etwa bei Krankheit oder längerer Abwesenheit.
2. Unterlagen zusammenstellen
Bereiten Sie die Verteidigung gewissenhaft vor. Sie brauchen
- Das Kündigungsschreiben,
- Ihren Arbeitsvertrag einschließlich aller Vertragsänderungen,
- Die Entgeltbescheinigungen der letzten drei Monate,
- Sofern vorhanden bisherige Abmahnungen und Zwischenzeugnisse,
- Sind Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu beachten?
3. Rat suchen
Im Rahmen eines Erstgesprächs plane ich mit Ihnen das weitere Vorgehen:
- Ist es sinnvoll, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzten? Was sind die Chancen und Risiken? Welche Ziele sind zu erreichen?
- Soll der Rechtsweg eingeschlagen werden?
- Ist die Aufnahme von Verhandlungen vorab mit dem Arbeitgeber sinnhaft?
- Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Kanzlei Tim Christian Riechel
Praxis für Wirtschaftsrecht
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