Häufige Fragen, klare Antworten
Zwingend notwendig ist ein Rechtsanwalt in Verfahren, in denen Sie sich nicht selbst vertreten können. Dies sind insbesondere Verfahren vor ab dem Verfahrenszug Landgericht und Strafsachen von einer gewissen Schwere.
Unserer Erfahrung nach ist allgemein in Strafsachen die anwaltliche Vertretung schon aus Gründen der Waffengleichheit unbedingt zu empfehlen. Sie wird rechtlich nie für Sie nachteilig sein.
In zivilrechtlichen Fragen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts aus vor allem aus drei Gründen empfehlenswert:
- Zeitersparnis — Ein Rechtsanwalt ist Ihr Dienstleister. Er ist der Bearbeitung von Rechtsfragen regelmäßig schneller als Sie es sind. Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts können Sie Ihre Lebenszeit oder betrieblichen Ressourcen für die Themen verwenden die für Sie wirklich wichtig sind.
- Objektivierung — Als Streitpartei ist jeder in einem gewissen Maß emotional befangen. Eine rationale Auseinandersetzung fällt darum notwendigerweise schwer. Ein Rechtsanwalt eröffnet Ihnen eine neue sachliche Perspektive auf das Thema und entwickelt mit Ihnen eine Handlungsstrategie.
- Professionalisierung — Grundlage eines zielgerichteten Handels ist eine verlässliche Einschätzung der Gesamtlage und des Bewertung des rechtlichen Umfelds. Hierauf sind Rechtsanwälte durch ihre langjährige Ausbildung und Berufserfahrung spezialisiert. Außerdem stellt die Beauftragung eines Rechtsanwalts aus Sicht Ihres Gegenübers einen ernstzunehmenden Schritt dar, der auf eigene Gefahr ignoriert wird.
Die Terminierung erfolgt in erster Linie nach Dringlichkeit Ihres Anliegens. Geht es um die Wahrung von Fristen oder eilige Rechtsschutzfragen kann ein Termin innerhalb weniger Stunden, in manchen Fällen auch sofort stattfinden.
Kostentransparenz ist ein wichtiger Bestandteil der Beratung.
Eine Erstberatung kostet pauschal 150 € inklusive Mehrwertsteuer.
Bei einer weitergehenden Beratung oder Vertretung berechnen wir nach Aufwand ein Stundenhonorar von 260 €. Ihr Vorteil: Auch bei höheren Streitwerten haben Sie volle Kostenkontrolle.
In geeigneten Fällen ist auch eine Berechnung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes möglich. In diesem Fall berechnen wir nach einer Kombination aus Streitwert mit Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit. Ihr Vorteil: Die anfallenden Kosten sind der Höhe nach gedeckelt.
Haben Sie ein geringes Einkommen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Sind Sie rechtsschutzversichert? Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Abwicklung des Schriftverkehrs mit Ihrer Versicherung von der Beantragung der Deckungszusage bis zur Abschlussrechnung. Hierfür fällt eine Pauschale von 119 € inkl. MWSt. an.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, können im Fall des Obsiegens die Kosten zumeist ganz oder teilweise der Gegenseite auferlegt werden. Insbesondere im Arbeitsrecht ist dies aber gesetzlich ausgeschlossen.
1. Vorbereitung: Zur Vorbereitung des Termins findet regelmäßig ein telefonisches Erstgespräch oder ein E‑Mail Kontakt statt. Eine erste Darstellung Ihres Themas gibt uns Gelegenheit, uns auf den Termin vorzubereiten. Unvorbereitete Termine versuchen wir stets zu vermeiden. Außerdem besprechen wir, welche Unterlagen für die Vorbereitung und Beratung wichtig sein werden. Häufig ist es sinnvoll, uns diese vorab zukommen zu lassen.
2. Durchführung: Der Beratungstermin kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Die Beratung umfasst eine Bestandsaufnahme des Sachverhalts, eine umfassende Analyse mit einer rechtlichen Bewertung des Falles und einer Risikoeinschätzung. Sie müdet immer in einer Handlungsempfehlung.
3. Maßnahmen und Verabfolgung: Sie entscheiden auf Basis unserer Besprechung über das weitere Vorgehen. Vereinbarte Maßnahmen gliedern sich immer spezifisch in diese Zielsetzung ein, sind in ihrem Erfolg messbar und zeitlich verbindlich. Sie erhalten hierzu jeweils Rückmeldungen mit einer Zusammenfassung. Eingegangene Schriftsätze erhalten Sie immer in Kopie. Schriftsätze — insbesondere solche an Gerichte — werden als Entwurf vorab mit Ihnen abgestimmt.
Wir sind bundesweit für Sie tätig, in manchen Fällen auch grenzübergreifend. Im Fall der länderübergreifenden Beratung unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Rechtsanwälten in Drittstaaten.
Kanzlei Riechel
Legal & Consulting
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