Häufige Fragen, klare Antworten

Zwin­gend not­wen­dig ist ein Rechts­an­walt in Ver­fah­ren, in denen Sie sich nicht selbst ver­tre­ten kön­nen. Dies sind ins­be­son­de­re Ver­fah­ren vor ab dem Ver­fah­rens­zug Land­ge­richt und Straf­sa­chen von einer gewis­sen Schwere.

Unse­rer Erfah­rung nach ist all­ge­mein in Straf­sa­chen die anwalt­li­che Ver­tre­tung schon aus Grün­den der Waf­fen­gleich­heit unbe­dingt zu emp­feh­len. Sie wird recht­lich nie für Sie nach­tei­lig sein.

In zivil­recht­li­chen Fra­gen ist die Hin­zu­zie­hung eines Rechts­an­walts aus vor allem aus drei Grün­den empfehlenswert:

  1. Zeit­er­spar­nis — Ein Rechts­an­walt ist Ihr Dienst­leis­ter. Er ist der Bear­bei­tung von Rechts­fra­gen regel­mä­ßig schnel­ler als Sie es sind. Mit der Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts kön­nen Sie Ihre Lebens­zeit oder betrieb­li­chen Res­sour­cen für die The­men ver­wen­den die für Sie wirk­lich wich­tig sind.
  2. Objek­ti­vie­rung — Als Streit­par­tei ist jeder in einem gewis­sen Maß emo­tio­nal befan­gen. Eine ratio­na­le Aus­ein­an­der­set­zung fällt dar­um not­wen­di­ger­wei­se schwer. Ein Rechts­an­walt eröff­net Ihnen eine neue sach­li­che Per­spek­ti­ve auf das The­ma und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine Handlungsstrategie.
  3. Pro­fes­sio­na­li­sie­rung — Grund­la­ge eines ziel­ge­rich­te­ten Han­dels ist eine ver­läss­li­che Ein­schät­zung der Gesamt­la­ge und des Bewer­tung des recht­li­chen Umfelds. Hier­auf sind Rechts­an­wäl­te durch ihre lang­jäh­ri­ge Aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung spe­zia­li­siert. Außer­dem stellt die Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts aus Sicht Ihres Gegen­übers  einen ernst­zu­neh­men­den Schritt  dar, der auf eige­ne Gefahr igno­riert wird.

Die Ter­mi­nie­rung erfolgt in ers­ter Linie nach Dring­lich­keit Ihres Anlie­gens. Geht es um die Wah­rung von Fris­ten oder eili­ge Rechts­schutz­fra­gen kann ein Ter­min inner­halb weni­ger Stun­den, in man­chen Fäl­len auch sofort stattfinden.

Kos­ten­trans­pa­renz ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Beratung.

Eine Erst­be­ra­tung kos­tet pau­schal 150 € inklu­si­ve Mehrwertsteuer.

Bei einer wei­ter­ge­hen­den Bera­tung oder Ver­tre­tung berech­nen wir nach Auf­wand ein Stun­den­ho­no­rar von 260 €. Ihr Vor­teil: Auch bei höhe­ren Streit­wer­ten haben Sie vol­le Kostenkontrolle.

In geeig­ne­ten Fäl­len ist auch eine Berech­nung nach den Vor­schrif­ten des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes mög­lich. In die­sem Fall berech­nen wir nach einer Kom­bi­na­ti­on aus Streit­wert mit Umfang und Schwie­rig­keit der Ange­le­gen­heit. Ihr Vor­teil: Die anfal­len­den Kos­ten sind der Höhe nach gedeckelt. 

Haben Sie ein gerin­ges Ein­kom­men? Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne bei der Bean­tra­gung von Bera­tungs­hil­fe und Prozesskostenhilfe. 

Sind Sie rechts­schutz­ver­si­chert? Auf Wunsch über­neh­men wir die voll­stän­di­ge Abwick­lung des Schrift­ver­kehrs mit Ihrer Ver­si­che­rung von der Bean­tra­gung der Deckungs­zu­sa­ge bis zur Abschluss­rech­nung. Hier­für fällt eine Pau­scha­le von 119 € inkl. MWSt. an. 

Kommt es zu einem Rechts­streit, kön­nen im Fall des Obsie­gens die Kos­ten zumeist ganz oder teil­wei­se der Gegen­sei­te auf­er­legt wer­den. Ins­be­son­de­re im Arbeits­recht ist dies aber gesetz­lich ausgeschlossen.

1. Vor­be­rei­tung: Zur Vor­be­rei­tung des Ter­mins fin­det regel­mä­ßig ein tele­fo­ni­sches Erst­ge­spräch oder ein E‑Mail Kon­takt statt. Eine ers­te Dar­stel­lung Ihres The­mas gibt uns Gele­gen­heit, uns auf den Ter­min vor­zu­be­rei­ten. Unvor­be­rei­te­te Ter­mi­ne ver­su­chen wir stets zu ver­mei­den. Außer­dem bespre­chen wir, wel­che Unter­la­gen für die Vor­be­rei­tung und Bera­tung wich­tig sein wer­den. Häu­fig ist es sinn­voll, uns die­se vor­ab zukom­men zu lassen.

2. Durch­füh­rung: Der Bera­tungs­ter­min kann per­sön­lich, tele­fo­nisch oder per Video­kon­fe­renz statt­fin­den. Die Bera­tung umfasst eine Bestands­auf­nah­me des Sach­ver­halts, eine umfas­sen­de Ana­ly­se mit einer recht­li­chen Bewer­tung des Fal­les und einer Risi­ko­ein­schät­zung. Sie müdet immer in einer Handlungsempfehlung.

3. Maß­nah­men und Ver­ab­fol­gung: Sie ent­schei­den auf Basis unse­rer Bespre­chung über das wei­te­re Vor­ge­hen. Ver­ein­bar­te Maß­nah­men glie­dern sich immer spe­zi­fisch in die­se Ziel­set­zung ein, sind in ihrem Erfolg mess­bar und zeit­lich ver­bind­lich. Sie erhal­ten hier­zu jeweils Rück­mel­dun­gen mit einer Zusam­men­fas­sung. Ein­ge­gan­ge­ne Schrift­sät­ze erhal­ten Sie immer in Kopie. Schrift­sät­ze — ins­be­son­de­re sol­che an Gerich­te — wer­den als Ent­wurf vor­ab mit Ihnen abgestimmt.

Wir sind bun­des­weit für Sie tätig, in man­chen Fäl­len auch grenz­über­grei­fend. Im Fall der län­der­über­grei­fen­den Bera­tung unter­stüt­zen wir Sie auch bei der Suche nach geeig­ne­ten Rechts­an­wäl­ten in Drittstaaten. 

Kanz­lei Riechel

Legal & Consulting

Kon­takt

Hof­stet­te­ner Weg 1

91154 Roth

mail@riechel-consulting.de

Daten­schutz