Das Arbeitszeugnis bestätigt den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus enthält es regelmäßig eine fachliche und persönliche Beurteilung, sowie den Aufgabeninhalt. Wird ein Arbeitszeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt, spricht man von einem Zwischenzeugnis.